Präimplantationsdiagnostik

gentische Abklärung der Eizelle oder eines Embryos

Eine wesentliche Herausforderung für eine erfolgreiche Schwangerschaft ist, genetisch unauffällige Embryonen zu identifizieren. Mit zunehmendem Alter der Frau steigen leider auch die genetischen Auffälligkeiten der Eizellen. Dies führt dazu, dass die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Schwangerschaft ebenso sinkt.

Die Anzahl der Eizellen, die genetische Auffälligkeiten aufweisen, ist nämlich weitaus höher als viele erwarten würden:

Bei 35jährigen Frauen haben ca. 50% aller Eizellen Chromosomenstörungen. Bei 40jährigen Frauen sind sogar schon ca. 70% aller Eizellen genetisch auffällig.

Ebenso kann es nach der Befruchtung der Eizelle zu genetischen Veränderungen kommen, welche eine erfolgreiche Schwangerschaft verhindern oder chromosomale Auffälligkeiten können weitergegeben werden.

Mittels Präimplantationsdiagnostik (PID) kann das genetische Material der Eizelle, oder des befruchteten Embryos im Rahmen einer IVF Behandlung analysiert werden und somit genetisch unauffällige Embryos für den Transfer zu selektieren. Wir unterscheiden hierbei folgende unterschiedliche Arten der PID:

  • Polkörper Analyse (=PKD, Analyse der Eizelle)
  • Chromosomenanalyse der Trophektoderm Zellen (= TEB, Analyse des befruchteten Embryos)
    • Analyse einer bekannten genetischen Veränderung (monogenetische Analyse des befruchteten Embryos) "PGT-M"
    • Analyse des Embryos "PGT-A"

Vorteile der Präimplantationsdiagnostik

  • die Fehlgeburtenrate sinkt
  • das Mehrlingsrisiko ist geringer
  • das Risiko, später durch einen pränatalen Eingriff (Amniozentese, Chorionzottenbiopsie etc.) ungewollt die Schwangerschaft zu verlieren, sinkt
  • weniger Schwangerschaftsabbrüche
  • sie hilft Familien mit bestimmten genetischen Anlagen, bei ihrem unerfülltem Kinderwunsch. 

Das Nichteintreten einer Schwangerschaft aufgrund von genetisch auffälligen Eizellen, kann so minimiert werden.

 

Indikation

Chromosomen-Analysen der Polkörper (PKD) empfehlen wir für folgende Patientengruppen:

  • Frauen etwa ab dem 38. Lebensjahr
  • Paare, die bereits mehrere vergebliche IVF-Versuche hinter sich haben
  • bei Abortus habitualis (wiederkehrende Fehlgeburten)
  • bei verändertem Karyogramm der Frau (die Karyogrammuntersuchung beider Partner ist unabdingbar vor einer PID)

Folgende Indikationen erlauben nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz in Österreich genetische Untersuchungen am Embryo (Trophektodermbiopsie "TEB"):

  • Paare, die bereits mehr als drei vergebliche IVF-Versuche hinter sich haben
  • bei Abortus habitualis (mindestens drei nachgewiesene Fehl- oder Totgeburten)
  • bei verändertem Karyogramm einer der Partner (die Karyogrammuntersuchung beider Partner ist unabdingbar vor einer PID)
  • bekannte genetische Veränderung, bei der es zu einer schweren Erbkrankheit des Kindes kommen kann (gemäß §2a Fortpflanzungsgesetz)

Die Kosten für eine genetische Abklärung werden nicht von den Krankenkassen oder dem IVF Fonds übernommen!

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