Fragen an das Laborteam

Wie viele Tage Karenzzeit muss mein Mann vor der Samenabgabe einhalten?

2-3 Tage Karenzzeit (= kein Samenerguss) sind empfehlenswert.

Was passiert nach der Eizellentnahme mit den Eizellen (EZ)?

Eizellen (EZ) werden im Inkubator in einem speziellen Nährmedium aufbewahrt, anschließend befruchtet (IVF, ICSI oder PICSI) und bis zum nächsten Tag im Brutschrank kultiviert. Nach dem Fertilisierungscheck verbleiben sie bis zu Tag 6 oder 7 im Inkubator.

Was passiert im Labor mit den Eizellen (EZ) nach der Befruchtung?

Am Tag nach der Befruchtung (Tag 1) werden die befruchteten EZ in ein Kulturschälchen transferiert und wieder im Inkubator aufbewahrt.

Die unbefruchteten EZ werden ebenfalls in das Kulturschälchen gegeben, jedoch getrennt von den bereits befruchteten EZ.

Am fünften Tag erfolgt erneut eine Dokumentation und (spätestens) die Auswahl des/r zu transferierenden Embryo/nen und die (erste) Entscheidung ob etwas eingefroren werden kann.

Wann ist eine Polkörperbiopsie sinnvoll?

Mit zunehmendem Alter der Frau, steigen auch die genetischen Auffälligkeiten der Eizellen. Dies führt dazu, dass die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Schwangerschaft sinkt.

Mittels einer Polkörperbiopsie (PKD), kann das genetische Material der Eizelle analysiert werden und somit genetisch unauffällige Embryos für den Transfer ausgewählt werden.

Wir empfehlen eine PKD:

  • Frauen ab dem 38. Lebensjahr
  • mehrfache, fehlgeschlagene IVF-Versuche
  • Frauen mit wiederholten Fehlgeburten
  • bei verändertem Karyogramm der Frau

Wann ist eine Trophektodermbiopsie (TEB) sinnvoll?

Mittels einer TEB kann das genetische Material des Embryos, im Rahmen einer IVF-Behandlung untersucht werden.

Folgende Indikationen erlauben nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) in Österreich genetische Untersuchungen an Embryonen:

  • Paare, die bereits mehr als drei vergebliche IVF-Versuche hinter sich haben
  • bei Abortus habitualis (mindestens drei nachgewiesene Fehl- oder Totgeburten)
  • bei verändertem Karyogramm einer der Partner (die Karyogrammuntersuchung beider Partner ist unabdingbar vor einer PID)
  • bekannte genetische Veränderung, bei der es zu einer schweren Erbkrankheit des Kindes kommen kann (gemäß §2a FMedG) - familiäre Vorbelastung.

Gibt es weitere Möglichkeiten einen Embryo genetisch zu untersuchen?

Ja! 

Seit Kurzem besteht bei uns im KiZ Tulln die Möglichkeit, Embryonen (auch bereits kryokonservierte Blastozysten) genetisch abklären zu lassen.

Diese Methode, Embrace genannt, stellt eine nicht-invasive (d.h. schonende) Untersuchung dar.

Was passiert mit den restlichen befruchteten Eizellen (EZ), die nicht transferiert aber auch nicht eingefroren werden können?

EZ die sich nicht weiterentwickelt haben bzw. in ihrer Teilung stehengeblieben sind, werden bis Tag 7 beobachtet und falls sie nicht eingefroren werden können (ausbleibende Entwicklung bzw. Teilung), nicht weiter kultiviert bzw. verworfen.

Wieso können nicht alle Embryonen eingefroren werden?

Leider entwickeln sich nicht alle Embryonen zu einer Blastozyste und einige bleiben in ihrer Entwicklung stehen. Diese Embryonen können leider nicht eingefroren werden, da sie keine Chance auf eine Schwangerschaft in einem darauffolgendem Kryozyklus hätten.

Kann ich meine Embryonen in Österreich spenden?

Nein, laut österreichischem Gesetz ist das nicht erlaubt.

Bei uns ist eine Hodenpunktion (TESE) geplant, was sollen wir beachten?

Zu beachten ist folgendes:

  • da der Eingriff unter Vollnarkose stattfindet, kommen Sie bitte nüchtern und einer Begleitperson
  • bringen Sie bitte alle nötigen, bereits ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen (Narkose- und TESE-Revers) mit
  • 2-3 Tage Karenzzeit (kein Samenerguss) vor dem Eingriff sind empfehlenswert
  • direkt im Anschluss, erfahren Sie das Ergebnis 

Gründe für eine Hodenbiopsie, können unter anderem sein:

  • Azoospermie - im Ejakluat befinden sich keine Spermien
  • Vasektomie 
  • Kryptozoospermie - im Ejakluat befinden sich sehr wenige Samenfäden
  • das Spermiogramm ist derart eingeschränkt, dass eine TESE angeboten wird (z.B. Nekrozoospermie)

 

Wie lange darf ich meine Eizelle/Samenzellen/Embryonen in Österreich lagern (Kryokonservierung)?

Bei Eizellen und Samenzellen, gibt es laut Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) keine Vorgaben. Bei Embryonen ist die maximale Lagerung auf 10 Jahre begrenzt.

Mein Partner und ich haben uns getrennt, aber noch Embryonen im KiZ Tulln gefroren. Was sollen wir tun?

Bitte kontaktieren Sie unser Office (02272/22 270 oder per E-Mail office@kiz-tulln.at) und fordern ein Vernichtungsformular an.

WICHTIG: beide Partner müssen das Formular unterschreiben!

Ich habe Ei- bzw. Samenzellen gefroren, möchte diese aber nicht mehr lagern. Was soll ich tun?

Bitte kontaktieren Sie unser Office (02272/22 270 oder per E-Mail office@kiz-tulln.at) und fordern ein Vernichtungsformular an.

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