Fragen zum IVF Fonds

Was ist der IVF Fonds? 

Seit 01.01.2000 besteht beim Bundesministerium für Gesundheit ein Fonds zur Mitfinanzierung der IVF. Bei Vorliegen von entsprechenden Voraussetzungen werden 70% der IVF-Kosten getragen, sodass betroffene Kinderwunschpaare nur mehr einen Selbstbehalt von 30% der Kosten (ca. € 1000,- pro Versuch) decken müssen.

Welche medizinischen Voraussetzungen müssen wir erfüllen, um Anspruch zu haben?

Ob Sie als Paar Anspruch auf eine Förderung haben, können wir sehr gerne in einem persönlichen Gespräch klären.

 

Welche nicht-medizinischen Voraussetzungen müssen wir erfüllen, um Anspruch auf Unterstützung zu haben?

Nicht-medizinische Voraussetzungen für einen IVF-Fonds Anspruch sind:
 

  • Frau darf nicht älter als 40 Jahre sein (Stichtag: 40. Geburtstag)
  • Mann darf nicht älter als 50 sein (Stichtag: 50. Geburtstag)
  • Ehe oder eingetragene Partnerschaft
  • beide Partner müssen in Österreich versichert sein
  • mindestens 1 Partner muss einen Hauptwohnsitz in Österreich haben
  • beide müssen Österreicher oder EU Bürger sein bzw. eine gültige Aufenthaltsbewilligung vorweisen

Wie viele IVF Versuche unterstützt der Fonds?

Anspruch besteht auf 4 IVF-Versuche. Nach jeder Geburt, nach einer Fehlgeburt nach der 8. SSW (nach positiver Herzaktion) oder nach bestätigter Eileiterschwangerschaft besteht erneut Anspruch auf 4 weitere Versuche.

Welche Dokumente benötigen wir für die IVF-Fonds Anmeldung?

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Lichtbildausweise (Österreichische oder EWR Staatsbürgerschaft)
  • Heiratsurkunde ODER
  • Notariatsakt bei Lebensgemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften
  • Notariatsakt im Fall einer Fremdsamenspende oder Eizellenspende (FMedG §8, max. 2 Jahre)
  • Versicherungsdatenauszug (die aktuellsten 3 Monate)
  • Auszug aus dem ZMR / Meldebestätigung (max. 1 Monat alt!)

Unsere Office Mitarbeiter geben Ihnen zur besseren Überischt sehr gerne eine Checkliste mit.

Welche Behandlungen werden vom IVF-Fonds mitfinanziert?

  • in-vitro-Fertilisation (IVF)
  • intracytoplasmatische Spermininjektion (ICSI)
  • Kryozyklus mit eingefrorenem/n Embryo/nen
  • testikuläre Spermienextraktion (TESE)
  • IVF-Behandlung mit Samen- oder Eizellspende bei entsprechender Indikation (Kosten des Spendenamterials werden NICHT übernommen!)

Welche Behandlungen werden nicht durch den IVF-Fonds unterstützt?

  • Inseminationen
  • Sedierung oder Narkose im Rahmen einer IVF-Behandlung
  • Fremdmaterial (Eizell- oder Samenspende)
  • Voruntersuchungen 
    • Blutbefunde
    • Harnuntersuchungen
    • genetische Abklärungen
  • Notariatsakt
  • Zusatzleistungen im Labor
    • Embryoglue (Einnistungshilfe)
    • assisted hatching (Schlüpfhilfe)
    • physiologische ICSI (Spermienselektion) 
    • Seminalplasmaspülung
    • Einnistungsspritzen
    • Granozytenspülung
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