Was ist der IVF Fonds?
Seit 01.01.2000 besteht beim Bundesministerium für Gesundheit ein Fonds zur Mitfinanzierung der IVF. Bei Vorliegen von entsprechenden Voraussetzungen werden 70% der IVF-Kosten getragen, sodass betroffene Kinderwunschpaare nur mehr einen Selbstbehalt von 30% der Kosten (etwa € 1000,- pro Versuch) übernehmen.
Welche medizinischen Voraussetzungen müssen wir erfüllen, um Anspruch zu haben?
Medizinische Voraussetzungen für einen IVF-Fonds Anspruch sind:
- Verschluss der Eileiter
- operativ nachgewiesene Endometriose
- Hormonstörung PCO-Syndrom
- männliche Unfruchtbarkeit (Pathospermie)
Welche nicht-medizinischen Voraussetzungen müssen wir erfüllen, um Anspruch auf Unterstützung zu haben?
Nicht-medizinische Voraussetzungen für einen IVF-Fonds Anspruch sind:
- Frau darf nicht älter als 40 Jahre sein (Stichtag: 40. Geburtstag)
- Mann darf nicht älter als 50 sein (Stichtag: 50. Geburtstag)
- Ehe oder eingetragene Partnerschaft
- beide Partner müssen in Österreich versichert sein
- mindestens 1 Partner muss einen Hauptwohnsitz in Österreich haben
- beide müssen Österreicher oder EU Bürger sein bzw. eine gültige Aufenthaltsbewilligung vorweisen
Wie viele IVF Versuche unterstützt der Fonds?
Anspruch besteht auf 4 IVF-Versuche. Nach jeder Geburt, nach einer Fehlgeburt nach der 8. SSW (nach positiver Herzaktion) oder nach bestätigter Eileiterschwangerschaft besteht erneut Anspruch auf 4 weitere Versuche.
Welche Dokumente benötigen wir für die IVF-Fonds Anmeldung?
Wir benötigen folgende Unterlagen:
- Lichtbildausweise (Österreichische oder EWR Staatsbürgerschaft)
- Heiratsurkunde ODER
- Notariatsakt bei Lebensgemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften
- Notariatsakt im Fall einer Fremdsamenspende oder Eizellenspende (FMedG §8, max. 2 Jahre)
- Versicherungsdatenauszug (die aktuellsten 3 Monate)
- Auszug aus dem ZMR / Meldebestätigung (max. 1 Monat alt!)
Unsere Office Mitarbeiter geben Ihnen zur besseren Überischt sehr gerne eine Checkliste mit.
Welche Behandlungen werden vom IVF-Fonds mitfinanziert?
- in-vitro-Fertilisation (IVF)
- intracytoplasmatische Spermininjektion (ICSI)
- Kryozyklus mit eingefrorenem/n Embryo/nen
- testikuläre Spermienextraktion (TESE)
- IVF-Behandlung mit Samen- oder Eizellspende bei entsprechender Indikation (Kosten des Spendenamterials werden NICHT übernommen!)
Welche Behandlungen werden nicht durch den IVF-Fonds unterstützt?
- Inseminationen
- Sedierung oder Narkose im Rahmen einer IVF-Behandlung
- Fremdmaterial (Eizell- oder Samenspende)
- Voruntersuchungen
- Blutbefunde
- Harnuntersuchungen
- genetische Abklärungen
- Notariatsakt
- Zusatzleistungen im Labor
- Embryoglue (Einnistungshilfe)
- assisted hatching (Schlüpfhilfe)
- physiologische ICSI (Spermienselektion)
- Seminalplasmaspülung
- Einnistungsspritzen
- Granozytenspülung