Liegt ein medizinischer Grund vor, so ist in Österreich ein vorsorgliches Einfrieren von Eizellen/Samenzellen erlaubt.
Hierzu zählen Behandlungen oder Erkrankungen, welche Eierstöcke/Hodengewebe in Mitleidenschaft ziehen, wie beispielsweise:
- von Endometriose betroffene Eierstöcke (sog. Endometriosezysten, Endometriome)
- drohende vorzeitige Erschöpfung der Eizellreserve (rasch fallender AMH-Wert, AMH-Wert <1,0 ng/ml)
- Diabetes mellitus
- geplante Chemo-/Strahlentherapie