Rechtliche Grundlagen

Wissenswertes

Notwendige Befunde

Grundsätzlich ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft (eingetragene Partnerschaft) und nur mit schriftlichem Einverständnis erlaubt. Im Falle einer Lebensgemeinschaft muss die Zustimmung zusätzlich in Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls erteilt werden. In Österreich ist eine künstliche Befruchtung nur dann zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos waren oder aussichtslos sind.

Die Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung im Sinne des Fortpflanzungsmedizingesetz "FMedG" sind:

  • Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau
  • Vereinigung von Eizellen und Samenzellen außerhalb des Körpers
  • Einbringen entwicklungsfähiger Zellen in die Gebärmutter der Frau
  • Einbringen von Eizellen oder Eizellen mit Samen in die Gebärmutter der Frau

Seit der Novellierung des FMedG 2015 ist es in Österreich nun auch möglich, dass gleichgeschlechtliche Frauenpaare eine IVF mittels Samenspende in Anspruch nehmen können. Auch die Präimplantationsdiagnostik am Embryo zur Vermeidung von familiären Erkrankungen sowie wiederholten Fehlgeburten ist seither erlaubt.

Nachdem die Samenspende in Österreich seit vielen Jahren erlaubt war, lässt das Gesetz von 2015 auch die Eizellspende zu.

Ist der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten jedoch nicht fortpflanzungsfähig, ist es erlaubt den Samen eines Dritten (Samenspender) in die Gebärmutter einzubringen (=Insemination), wobei es einer ausdrücklichen Zustimmung beider Partner in Form eines Notariatsaktes bedarf.

FRAU

Blutabnahme
Hep Bc-Ak, Hep Bs-Ag, Hep C-AK, HIV 1 und 2, TPHA

MANN

Blutabnahme
Hep Bc-Ak, Hep Bs-Ag, Hep C-AK, HIV 1 und 2, TPHA

Chlamydien aus dem Harn

mittels Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren (NAT)

Chlamydien aus dem Harn

mittels Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren (NAT)

Krebsabstrich (PAP)

2 Spermiogramme mind. 30 Tage Abstand

Bakteriologie Vaginalabstrich

Gram + Kultur

Bakteriologie Ejakulat

Hormonstatus

Bestimmung der Hormone LH, FSH , E2, HPRL und TSH zwischen 2. und 5. Zyklustag

 

 

Notwendige Dokumente

Lichtbildausweise (Österreichische oder EWR Staatsbürgerschaft)

Heiratsurkunde ODER

Notariatsakt
bei Lebensgemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften

Notariatsakt im Fall einer Fremdsamenspende oder Eizellenspende (FMedG §8, max. 2 Jahre)

Versicherungsdatenauszug (die aktuellsten 3 Monate)

Auszug aus dem ZMR / Meldebestätigung (max. 1 Monat alt!)

Falls schon andere IVF Versuche durchgeführt wurden, möchten wir Sie bitten jeweilige alte Befunde und Unterlagen mitzubringen

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