Durch ein spezielles Verfahren (*Vitrifikation) ist es möglich Embryonen, sowie Ei- und Samenzellen, bei -196°C einzufrieren und über einen längeren Zeitraum zu lagern. In Österreich dürfen laut Fortpflanzungsmedizingesetz (FmedG), Embryonen bis auf Widerruf des Paares, höchstens jedoch 10 Jahre, gelagert werden.
Konnten im Rahmen einer IVF- oder ICSI-Behandlung mehrere Eizellen entnommen und befruchtet werden, besteht die Möglichkeit diese einzufrieren. Eine Kryokonservierung ist jedoch nur bei qualtitativ guten Embryonen am Tag 5 oder 6 im sogenannten Blastozystenstadium möglich.
Der Vorteil eingefrorener Embryonen ist, dass man ohne weitere hormonelle Stimulation und Follikelpunktion, eine erneute Chance auf eine Schwangerschaft erhält.
* Vitrifikation ("ultra rapid freezing"): beschreibt die direkte Umwandlung einer Flüssigkeit (intrazelluläres Wasser) in eine nicht-kristalline, glasartige Form, um das Gewebe ohne Vitalitätsverlust aufbewahren zu können. Innerhalb weniger Sekunden werden die Embryonen von Raumtemperatur auf -196°C heruntergekühlt. Der Vorteil ist, dass durch diese rasche Abkühlung keine zellzerstörenden Eiskristalle entstehen können.