Fragen zu Samen- und Eizellspende

Wie viel kostet ein Spendersamen?

Die Kosten eines Spendersamens sind sehr individuell. Es kommt immer darauf an, bei welcher Samenbank das Paar die Probe bestellt. Ebenfalls kommt es auf die Qualität der Probe, die sogenannte „Motilität“ an. Das Paar kannst selbst entscheiden, wie viele Proben von welcher Qualität es bestellen möchte. Im Schnitt muss man mit ca 2000 Euro, inklusive Versand, rechnen. 

Wo können wir einen Spendersamen bestellen? 

Im Kinderwunsch im Zentrum haben Sie die Möglichkeit, von 2 europäischen Samenbanken auszuwählen. Mit beiden Banken gibt es Verträge um Ihnen die größtmögliche Sicherheit zu bieten. Die Bestellung wird immer vom Paar selbst übernommen, bei Fragen stehen wir Ihnen aber natürlich jederzeit zur Verfügung. Wichtig ist, dass immer das Österreichische Gesetz eingehalten wird und ein Notariatsakt für die Verwendung von Spendersamen vorhanden ist. 

Ist es möglich, dass mir meine Partnerin ihre Eizellen spendet und ich diese für die Behandlung verwende? 

Ja, das ist möglich. Es handelt sich hierbei nicht um die klassische „Eizellspende“ sondern um eine sogenannte Partnerspende. 

Können zwei Frauen einen ihnen bekannten Mann als Spender mit ins Kinderwunschzentrum nehmen? 

Da wir keine eigene Samenbank besitzen, ist dies bei uns direkt nicht möglich. Wir arbeiten jedoch mit einem Partnerinstitut zusammen, die den Spender sehr gerne für Sie anlegen. Danach ist eine Behandlung mit diesem Samen bei uns möglich.

Was muss in einem Notariatsakt für gleichgeschlechtliche Paare vorhanden sein?

Der Notariatsakt für gleichgeschlechtliche Paare muss folgende Punkte beinhalten:

  • ausdrückliche Zustimmung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung
  •  wenn notwendig die Bestätigung zur Verwendung des Samens oder der Eeizellen einer dritten Person (Spender)
  • Grundinformation
  • Namen
  • Geburtstag und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnort der Eheleute, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten
  • Ein definierter Zeitraum, in dem die Kinderwunschbehandlung durchgeführt werden darf/soll.

ACHTUNG: der Notariatsakt verliert nach 2 Jahren seine Gültigkeit!!

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